Ankerplatz am See

Es braucht nicht viel um die Herzen von Klein und Groß höher schlagen zu lassen. Ein Boot, ein paar Sonnenstrahlen und einen See zum Erkunden.

 

Unsere Preisliste:

  • 30 Minuten Tretbootfahren 6 €
  • 60 Minuten Tretbootfahren 10 €
  • Gebühr pro Rettungsweste 1 €

    ACHTUNG: Westenpflicht für alle Nichtschwimmer!

Unsere Regeln „Die Zehn Verbote“

Du sollst nicht…

  1. Baden im See
  1. Vom Boot springen oder andere vom Boot schubsen
  1. Betrunken oder berauscht Tretbootfahren
  1. Das Boot oder andere Gegenstände beschädigen
  1. Das Boot gegen Hindernisse wie Ufer, Boote, Pfeiler rammen
  1. mehr als die erlaubte Anzahl an Personen mitnehmen
  1. Das Boot oder die Umwelt verschmutzen (Chips, Müll, leere Flaschen, usw.)
  1. Das Boot unerlaubt außerhalb vom Bootssteg abstellen
  1. Gäste oder Mitarbeiter belästigen, beleidigen oder diskriminieren
  1. Als Nichtschwimmer ohne Weste Bootfahren

Beschädigungen am Tretboot und verschmutzte & zugemüllte Tretboote werden nach Aufwand extra berechnet.

  • Schäden ab 150 €
  • Verschmutzungen ab 50 €

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines

Buchungen werden persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von unserer Rezeption oder am Kiosk entgegengenommen. Erst mit unserer Rückbestätigung ist Ihre Buchung verbindlich. Abweichungen, Einwendungen, Änderungswünsche, Personenzahländerung und sonstige Mitteilungen bekommen nur über eine schriftliche Mitteilung Ihre Gültigkeit. Bei kurzfristiger Anmeldung des Kunden kann der Vertrag auch durch (fern)mündliche Absprache zustande kommen. Der Kunde akzeptiert damit gleichzeitig auch diese AGBs, haftet für die Erfüllung der Vertragsverpflichtung gegenüber dem Ankerplatz am See für sich selbst und für alle mitfahrenden Personen und der Vertrag kommt damit zustande.

  1. Bezahlung

Die Bezahlungen erfolgen – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – bar direkt vor Ort vor Beginn der Tretbootfahrt.

  1. Rücktritt durch den Kunden (Absage der gesamten Tretbootfahrt)

Der Kunde kann durch eine schriftliche Kündigung jederzeit vom Vertrag komplett zurücktreten. Es fallen jedoch Stornogebühren an, und zwar bei Rücktritt ab 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50% der betroffenen Buchungssumme, bei Rücktritt ab 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin 75% der betroffenen Buchungssumme und 100 % der Buchungssumme bei Nichterscheinen am Veranstaltungstermin. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Tour (ohne Catering) bei schlechter Witterung, sprich Regen oder starker Wind in Haselünne, bis zu 1 Stunde vor Beginn der Tour auf ein anderes Datum zu verlegen.

  1. Rücktritt der Buchung durch den Ankerplatz am See aus Witterungsgründen

Generell gilt, dass Tretbootfahrten nicht aufgrund angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden. Für den Fall, dass allerdings durch die Wetterlage eine unzumutbare Gefahr (z. B. Hoch-/Niedrigwasser, starke Strömung, Gewitter, starken Wind, unvorhersehbare Ereignisse) für den Kunden ausgeht, müssen wir die Veranstaltung absagen oder auf einen anderen Termin verschieben. Rücktritt durch den Veranstalter: Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten aus § 651g BGB kann der Veranstalter jederzeit vom Vertag zurücktreten, und zwar dann, wenn es sich zweifelsfrei herausstellt, dass der Kunde gegen die im Vertrag enthaltenen Bedingungen und Verhaltensregeln („die zehn Verbote“) verstößt. Der Kunde hat in solchem Fall den vollen Preis zu entrichten.

  1. Reklamation

Sollten Sie während der Tretbootfahrt Grund zur Beschwerde haben, setzten Sie sich zuerst mit uns in Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Schadenersatzforderungen sind unmittelbar mit dem Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) zu regeln. Eine Tretbootfahrt erfolgt stets auf eigene Gefahr. Sach- und körperliche Schäden, die aufgrund Ihrer Teilnahme entstehen, können nicht ersetzt werden. Für den Verlust, Schwund oder Beschädigung von Wertsachen während der Veranstaltung sind wir ebenso nicht haftbar zu machen.

  1. Verpflegung an Bord

Warme oder gekühlte Getränke von Wasser, Cola, Orange, Zitrone, Bier, Prosecco, sowie Kaffeegetränke können an unserem Kiosk erworben werden.

Gerne können Sie sich an Bord mit selbst mitgebrachten Speisen und Getränken (Picknick) versorgen. Die Abfallentsorgung können wir in diesem Fall nicht übernehmen und bitten Sie um eine sachgemäße Entsorgung sowie die Reinigung nach Verlassen des Tretbootes. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in der freien Natur entsorgt werden.

Wir weisen darauf hin, dass der Konsum alkoholischer Getränke im verträglichen Rahmen zu halten ist. Deutlich alkoholisierte Personen werden nicht mit an Bord genommen – ebenso kann im Falle von Ausschweifungen oder übermäßigen Alkoholgenuss die Fahrt umgehend abgebrochen werden.
In beiden Fällen ist der Preis der gebuchten Leistung in vollem Umfang zu begleichen.

  1. Unterhaltung

Die Lautstärke (Unterhaltung, Musik usw.) muss im angemessenem Rahmen gehalten werden, so dass unbeteiligte Personen und Anwohner nicht erheblich belästigt werden.

  1. Tretbootsverleih

Die Benutzung sämtlicher angemieteter Tretboote erfolgt auf eigene Gefahr. Die Personenzahl und das für das angemietete Boot zugelassene Gewicht darf nicht überschritten werden. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet und den Anordnungen des Personals unbedingt Folge leistet. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Laub, o. Ä.) kann es am Anleger zu Rutschgefahr kommen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Im Sommer ist oft mit plötzlichen Gewittern und mit Unwetter zu rechnen. Bei vorzeitiger Schließung aufgrund von Witterungsverhältnissen (Unwetter) besteht kein Recht auf Erstattung. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungseinrichtungen betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet, die Hinweis- und Gebotsschilder missachtet oder in sonstiger Weise störend am Anleger oder auf dem Wasser einwirkt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ortes verwiesen werden. Der Besucher ist verpflichtet, für alle Schäden, die er beim Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) oder am Inventar verursacht, Ersatz zu leisten. Für Verlust, Diebstahl von Sachen, die nicht im Eigentum vom Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) stehen, wird keine Haftung übernommen. Alle Boote beim Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden bitte unverzüglich am Kiosk. Mit dem Einverständnis der Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahren beim Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) ein Tretboot leihen. Für entstandene Schäden haften die Eltern, eine Beaufsichtigung durch Mitarbeiter vom Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) ist nicht gegeben. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern und deren Vertretern. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende Mitteilung mit Ihrer Telefonnummer mit. Vermerken Sie bitte darauf, dass Sie das Haus am See Haselünne von der Aufsichtspflicht entbinden. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich. Das Mitführen von angeleinten Hunden ist auf unserem Gelände gestattet.

  1. Rückgabe Tretbootverleih

Der Mieter verpflichtet sich die Tretboote vom Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Im Falle der übermäßigen Verschmutzung der Tretboote vom Ankerplatz am See (Haus am See Haselünne) wird eine erhöhte Reinigungspauschale von 50,- € sofort in bar fällig.

  1. Gutschein

Ein Gutschein ist grundsätzlich zwei Jahre gültig, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Wenn Sie für ihren Gutschein nichts Passendes finden, können Sie sich den Betrag leider nicht in bar auszahlen lassen: ein Gutschein ist nur gegen eine Ware oder Dienstleistung eintauschbar. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch haben Sie das Recht auf Barzahlung des nicht genutzten Restwertes des Gutscheins.